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Das nicht genehmigte Aufladen eines “Stromrollers” am Anschluss des Arbeitgebers rechtfertigt keine fristlose Kündigung 03.09.2010
Kategorien: Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Arbeitsrecht Beiträge, Arbeitsrecht Kündigung, Arbeitsrecht Rechtsanwalt, Arbeitsrecht für Arbeitgeber, Bundesarbeitsgericht, Klage Arbeitsgericht, Kündigung arbeitsrecht hilfe, LAG Berlin Brandenburg, Urteil | Kommentare: 0Ein Arbeitnehmer kann weder fristlos noch fristgerecht gekündigt werden, weil er ohne Wissen des Arbeitgebers seinen Elektroller an die Steckdose anschließt und “Strom tankt”.
Kommentar:Ein interessanter Fall schon allein deswegen, weil nach dem geschilderten Sachverhalt zu vermuten ist, dass es dem Arbeitgeber gar nicht um den “Diebstahl von Strom” ging, sondern um andere, öffentlich nicht benannte Gründe, sich vom Arbeitnehmer zu trennen. Anders ist auch der in der Berufungsverhandlung gestellte Antrag auf Auflösung des 19jährigen Arbeitsverhältnisses nicht zu erklären. Der Arbeitnehmer wiederum wurde während des Verfahrens “zufällig” Mitglied des Betriebsrats im Rahmen von Neuwahlen.
Die Atmosphäre im Unternehmen wird nach dieser Entscheidung bestimmt nicht besser werden, wenn auf Seite der Unternehmens- und Personalführung jetzt nicht schnell der “juristische Prozess” verlassen und aktiv mit dem “offensichtlichen Scheitern des Verfahrens” innerhalb des Unternehmens umgegangen und ein Neubeginn in der Personalführung kommuniziert wird.
mitgeteilt von Rechtsanwalt Marcus Bodem Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin