Arbeitsrecht + Personalberatung Berlin

Marcus Bodem, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Mediator in Berlin

betriebliche Übung und Zustimmung durch dreimaliges Schweigen 17.12.2009

Wenn der Arbeitgeber freiwillig Zulagen gewährt, dann schafft er ein Vertrauen, wenn er drei mal hintereinander vorbehaltlos zahlt (betriebliche Übung). Will er dieses Vertrauen zerstören, dann muß er “unter Vorbehalt zahlen” oder bei der Einstellung der Zahlungen darauf hinweisen, dass ein “dreimaliges Schweigen” als Zustimmung zu der Änderung der betrieblichen Übung führt.
Das gilt für alle Arbeitsverträge – auch für die, die schon vor dem 01.01.2002 abgeschlossen worden waren.

LAG Berlin Brandenburg vom 09.09.2009 – Aktenzeichen: 15 Sa 797/09

mitgeteilt von Rechtsanwalt Marcus Bodem – Fachanwalt für Arbeitsrecht – Berlin

Der Fall:
Nachdem die Arbeitgeberin ihren Mitarbeitern über mehr als zehn Jahre ohne Vorbehaltserklärung ein Treue- bzw. Jubiläumsgeld gezahlt hatte, stellte sie diese Leistungen im Jahr 2004 ein. Ein Teil der Belegschaft klagte bereits im Jahr 2004 hiergegen und siegte letztlich auch vor dem BAG.

Die Entscheidung:
Die Arbeitnehmer hatten Erfolg. Nach den Grundsätzen der betrieblichen Übung haben sie einen Anspruch auf Zahlung des Treuegelds für 2008. Der Anspruch ist durch die über mehr als zehn Jahre vorbehaltlos erfolgte Zahlung des Treuegelds begründet worden. Es liegt auch keine gegenläufige betriebliche Übung vor, die den Anspruch für die Zukunft beseitigt hätte.

Das BAG hatte bereits in seiner Entscheidung vom 18.3.2009 (Az.: 10 AZR 281/08) seine Rechtsprechung zur gegenläufigen Übung aufgegeben. Seit dem 1.1.2002 kann nicht mehr angenommen werden, dass eine (dreimalige) widerspruchslose Hinnahme der Einstellung der Leistung zum Verlust des entsprechenden Anspruchs führt. Nach § 308 Nr. 5 BGB ist eine Bestimmung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wonach Schweigen als (fingierte) Willenserklärung gilt, unwirksam.

Nach der Ansicht des Landesarbeitsgerichts Berlin Brandenburg scheiterte eine wirksame gegenläufige betriebliche Übung schon daran, dass die Beklagte ihre Arbeitnehmer bei Einstellung der Treugeld-Zahlungen nicht darauf hingewiesen hat, dass ein (dreimaliges) Schweigen als Zustimmung zur Abänderung des Arbeitsvertrags gewertet wird.

Hinweis:
Es ist zu empfehlen, dass sich der Arbeitgeber vor einer Sonderzahlung stets Gedanken über die Dauer und den Umfang macht. Eine Vereinbarung über die Höhe und ggf. die Dauer sowie die Voraussetzungen einer Sonderzahlung kann immer als Ritual und als Ausdruck der besonderen Wertschätzung mit den Mitarbeitern geschlossen werden. Jede freiwillige Zahlung ohne Regelung birgt die Gefahr, dass es im Streitfall zu einer erheblichen Belastung des Unternehmens kommt.



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