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4. Senat des BAG 27.01.2010; Grundsatz der Tarifeinheit existiert nicht; 1 Unternehmen kann mehrere Tarifverträge anwenden müssen 28.01.2010
Der grundsätzlich für Tarifrechtsfragen zuständige 4.Senat des BAG hat durch Beschluss vom 27.01.2010 dem 10.Senat des BAG mitgeteilt (Divergenzanfrage), dass er der Ansicht sei, dass es den Grundsatz der Tarifeinheit (ein Unternehmen ein Tarifvertrag) nicht gebe (4 AZR 549/08). Jedenfalls aus dem Gesetz lasse sich dieser Grundsatz nicht ableiten. Weil der 10.Senat das schon mal anders gesehen hat, hat der 4.Senat den 10.Senat nun gebeten, mitzuteilen, ob man dort wirklich an dieser Rechtsansicht festhalten wolle.
von Marcus Bodem Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin
Politisch korrekt wäre ggf. die Vorlage an den “großen” Senat des BAG gewesen, aber der 4.Senat betont, dass das aus juristischen Gründen gar nicht nötig sei.
Bislang waren die Richter des 4. Senats nach Neubesetzung des Senats nur auf Vorträgen auf dieses Thema eingegangen. Nun können sie ihre ersehnte Entscheidung “endlich” treffen.
Das gilt natürlich nur, wenn der Gesetzgeber den vom 4. Senat in Ende der 70er und der 80er Jahre aufgestellten Grundsatz (dort zitierte der Senat sich selbst und den Aufsatz seines Vorsitzenden) nicht vorher noch in Gesetzesform fasst.
Die erwartete Entscheidung wird dazu führen, dass mehrere Tarifverträge in einem Unternehmen Anwendung finden können. Da die Gewerkschaften befugt sind, Haustarifverträge zu verhandeln, zu „erstreiken“ und abzuschließen und das auch für Sozialpläne (Sozialplantarifvertrag), parallel zum Betriebsrat, wird diese Entscheidung die unter Mitgliederschwund leidenden großen Gewerkschaften stärken, denn die verhandeln ggf. hartnäckiger als der Betriebsrat und die Umstrukturierung von Konzern zur Absenkung der tarifvertraglichen Konditionen wird gebremst werden.
von Rechtsanwalt Marcus Bodem Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin
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