Arbeitsrecht + Personalberatung Berlin

Marcus Bodem, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Mediator in Berlin

LAG Hamm bestätigt fristlose Kündigung wegen des Verdachts, Falschgeld in die Kasse gelegt zu haben 01.09.2010

Wird in der Kasse bei einem Bestand von 830 EUR Falschgeld in Höhe von 650,- EUR vorgefunden, dann besteht der Verdacht, dass die Kassiererin dafür verantwortlich ist.

Die Einlassung der Kassiererin, es habe sich um Geld gehandelt, das sie gesammelt habe, weil der Automat es nicht angenommen und sie daher aus privatem Geld zunächst getauscht habe und sich nun “zurück geholt habe” kann diesen Verdacht nicht entkräften.

mitgeteilt von Rechtsanwalt Marcus Bodem Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin
Der Fall nach der Pressemitteilung des LAG Hamm:“Die jetzt 50-jährige Klägerin steht seit 1986 bei der Stadt Dortmund in einem Arbeitsverhältnis. Sie bearbeitet im Straßenverkehrsamt Führerscheinangelegenheiten und hat dabei Gebühren zu kassieren. Am 03.08.2009 wurde bei ihr eine Kassenprüfung vorgenommen. Dabei wurde in der Kasse Falschgeld gefunden. Die Beklagte geht davon aus, dass die Klägerin Geld aus der Kasse gegen Falschgeld ausgetauscht hat. Anders könne nicht erklärt werden, dass von dem Bestand in Höhe von 828,-€ der von der Klägerin geführten Kasse 650,-€ Falschgeld gewesen sei. Dieses Falschgeld sei auch sehr leicht als Fälschung zu erkennen gewesen. Die gleiche Herstellung der Scheine schließe es aus, dass es auch von unterschiedlichen Leuten eingezahlt worden sei.
Die Klägerin hat sich damit verteidigt, dass sie keine Euro-Scheine als Falschgeld erkannt habe. Innerhalb der letzten Wochen vor der Kassenprüfung habe der behördeneigene Kassenautomat häufiger Geldscheine nicht angenommen. Sie habe zwei bis dreimal versucht Geldscheine einzuzahlen, was nicht gelungen sei. Da dies ein altbekanntes Problem gewesen sei, habe sie die Scheine „aussortiert“ und durch eigene Scheine ersetzt. Am 29.07. habe sie die zuvor separat gesammelten Geldscheine in Höhe von 650,-€ in die Barkasse gelegt und sich 650,-€ aus der Kasse genommen, weil sie in dieser Höhe im Laufe der 6-7 Wochen am Kassenautomat Privatgeld eingesetzt habe. Sie sei nicht mehr dazu gekommen, dies ihrem Vorgesetzten mitzuteilen.

Die Stadt Dortmund hat das Arbeitsverhältnis darauf hin fristlos gekündigt.
Das LAG stellt fest: “Die Kündigung ist als Verdachtskündigung wirksam. Die von der Stadt vorgetragenen Indizien machen die Klägerin dringend verdächtig, das Geld bewusst ausgetauscht zu haben. Bei Inaugenscheinnahme der Geldscheine durch das Gericht stellte sich heraus, dass die Fälschungen dilettantisch gemacht und sofort erkennbar waren: Vor- und Rückseite waren offenkundig zusammengeklebt, farblich entsprachen sie nicht echten Geldscheinen, die Ränder waren ungleichmäßig, das Hologramm war auffällig anders. Deswegen ist nicht nachvollziehbar, warum der Klägerin dies bei dem Empfang der Scheine nicht aufgefallen war und sie nach erfolglosem Einzahlen in den Kassenautomaten noch aus eigenen Mitteln Einzahlungen gemacht hat.

Hinweis:
Auch in diesem Fall gilt wie bei JEDER Verdachtskündigung, die die Gerichte bestätigen, dass die Kündigung auch als Tatkündigung durchgegangen wäre. Bei den offensichtlichen Fälschungen steht außer Zweifel, dass die Kassierein bewußt Falschgeld in die Kasse gelegt und sich den entsprechenden Betrag aus der Kasse genommen hattte. Das rechtfertigt als “wichtiger Grund” die fristlose Kündigung.



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