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Redakteur bleibt beim WDR +++ Kündigung unwirksam +++ 21.01.2011
Das Arbeitsgericht Köln hat am 20.1.2011 die fristlose Kündigung eines Redakteurs des WDR für unwirksam erklärt. Anlass der Kündigung war der vom WDR vermutete Zusammenhang zwischen dem Bericht des Redakteurs über angebliche Hintergründe für die Nichterteilung einer Zulassung einer angeblich wirksamen Neurodermitiscreme. Zeitnah kam es zu der Erteilung der Zulassung sowie dem Erscheinen seines Buchs zum Thema und dem Bericht in der Sendung “Hart aber Fair”. Arbeitsgericht Köln 20. 1. 2011 – Az.: 6 Ca 4641/10 -
mitgeteilt von Rechtsanwalt Marcus Bodem, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin
Der Fall Es ging um einen Film über Pharmakonzerne, die angeblich aus rein finanziellen Interessen eine wirkungsvolle Salbe gegen Neurodermitis verhindert haben sollen. Pharmakonzerne sollten danach versucht haben, eine Markteinführung zu verhindern, um die eigenen teureren Präparate zu schützen.
Der Redakteur veröffentlichte auch ein Buch. Der Hersteller erhielt die Genehmigung, das Mittel als rezeptfreies Medizinprodukt zu verkaufen.
Der WDR warf dem Kläger vor, in dem Filmbericht vom 19.9.2009 und anschließend 2 Tage später im TV “Hart aber fair” unter Missachtung journalistischer Pflichten über das angeblich wirkungsvolle aber von der Pharmaindustrie abgelehntes Medikament berichtet zu haben.
Entgegen einer Ehrenerklärung des Klägers gegenüber der Intendantin ergebe sich aus diversen E-Mails, dass die Sendungen auf das Erscheinen des Buches und die Markteinführung des Medikaments abgestimmt gewesen seien.
Das Urteil:Das Arbeitsgericht saht die Kündigung nicht als wirksam an. Da der Kläger schon seit mehr als 10 Jahren als Redakteur und Autor beanstandungsfrei gearbeitet habe. Bei einer Gesamtschau aller für und gegen die Kündigung sprechenden Gründe, reichten die vom WDR vorgetragenen Gründen insoweit angesichts des langjährigen Arbeitsverhältnisses nicht aus.
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