21
Hess. LAG entbindet ehrenamtlichen Richter von seinem Amt – keine Entscheidung über den Verdacht von Kontakten zu rechtsextremen Kreisen 21.02.2012
Am 8.2.2012 hat das Hessische Landesarbeitsgericht den ehrenamtlichen Richter des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main, der als Personalleiter eines großen Möbelhauses tätig war, mit sofortiger Wirkung von seinem Amt entbunden.
Hinweise zum Fall nach der Pressemitteilung: “Der Amtsentbindung lag ein Antrag des Hessischen Ministeriums der Justiz, für Integration und Europa vom 24. November 2011 zu Grunde und zwar wegen grober Amtspflichtverletzung, weil der Verdacht bestanden habe, dieser habe Kontakte zu rechtsextremen Kreisen und habe sich in rechtsextremer Weise geäußert. Außerdem war die Amtsentbindung beantragt worden, weil der ehrenamtliche Richter nicht mehr als Personalleiter tätig sei.
Der ehrenamtliche Richter blieb bis zur Beendigung seines Arbeitsverhältnisses unwiderruflich freigestellt. Im Hinblick darauf beantragte er auch selbst die Amtsentbindung.”
Den nunmehr übereinstimmenden Anträgen folgte das Hessische Landesarbeitsgericht. Der ehrenamtliche Richter ist dauerhaft nicht mehr als Personalleiter tätig. Damit ist eine der Voraussetzungen für die Berufung in das Amt des ehren¬amtlichen Richters auf Arbeitgeberseite entfallen, und der ehrenamtliche Richter ist von seinem Amt zu entbinden. Einer Entscheidung über eine Amtsenthebung bedurfte es nicht mehr.
Hess. LAG Beschluss vom 8. Februar 2012, Az: 1 SHa 4/11
