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BAG+++ Arbeitgeber darf 50 % der gesetzlichen Vollrente auf betriebliche Altersrenten anrechnen +++ 02.12.2010
Kategorien: Abfindung, Arbeitsrecht für Arbeitgeber, Aufhebungsvertrag Abwicklungsvereinbarung Vergleich, befristetes arbeitsverhältnis, Bundesarbeitsgericht, Klage Arbeitsgericht, LAG Berlin Brandenburg, Pensionszusage, Personalberatung |Ein Arbeitgeber ist berechtigt in seiner Versorgungsordnung zu regeln, dass die Hälfte der ungekürzten gesetzlichen Rente auf die Betriebsrente des Arbeitnehmers angerechnet wird und nicht nur die ggf. gekürzte vorzeitige Rente (wg. Schwerbehinderung oder Arbeitslosigkeit) mitgeteilt von Marcus Bodem Rechtsanwalt Fachanwalt f. Arbeitsrecht Berlin
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