Arbeitsrecht + Personalberatung Berlin

Marcus Bodem, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Mediator in Berlin

Übersicht der Artikel für die Kategorie ‘kirchliches Arbeitsrecht’

LAG Hamburg bestätigt Streikrecht für Marburger Bund in kirchlichen Einrichtungen +++ 24.03.2011

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Das LAG Hamburg (2 Sa 83/10) hat gestern am 23.03.2011 die hier bereits kommentierte Entscheidung des Arbeitsgerichts Hamburg bestätigt und wie zu erwarten die Berufung des Arbeitgeberverbandes VKDA-NEK zurückgewiesen und die Revision zum BAG zugelassen. In der Presse erklärung des LAG heißt es zu der Begründung: 1. Es ist der Gewerkschaft Marburger Bund nicht generell [...]

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Evangelische Kirche durfte Arbeitnehmerin fristlos kündigen, weil sie aktives Mitglied einer anderen Religionsgemeinschaft ist 07.02.2011

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Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 03.02.2011 – Az.: 18136/02 1. Die evangelische Kirche hat mit der fristlosen Entlassung der Kindergärtnerin, die aktives Mitglied in einer anderen Religionsgemeinschaft war, nicht das Recht auf Religionsfreiheit aus Art. 9 EMRK verletzt. 2. Die deutschen Arbeitsgerichte haben im Rahmen der Interessenabwägung alle wesentlichen Aspekte berücksichtigt und damit [...]

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Kirche darf Muslimin später nicht kündigen, wenn bei Einstellung bekannt war, dass die Arbeitnehmerin kein Mitglied einer Kirche ist +++ 07.02.2011

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Das Arbeitsgericht Ludwigshafen hat entschieden, dass eine Kündigung eines kirchlichen Trägers unwirksam ist, wenn bereits bei der Einstellung eines Arbeitnehmers bekannt war, dass er keiner christlichen Kirche angehört ! Eine auf personenbedingte Gründe gestützte Kündigung sei in diesem Fall wegen widersprüchlichen Verhaltens des Arbeitgebers sozialwidrig. mitgeteilt von Marcus Bodem Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin nach [...]

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Auch die Kirche als Arbeitgeber darf bestreikt werden +++ LAG Hamm vom 13.1.2011 +++ 26.01.2011

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Gewerkschaftlich organisierte Streikmaßnahmen sind trotz des verfassungsrechtlich geschützten Selbstbestimmungsrechts der Kichen nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Einen volllständigen Ausschluss des Streikrechts kann auch dieses verbürgte Verfassungsrecht nicht gewährleisten. Einschränkungen des Streikrechts gelten jedoch dort wo die Kirchen auch Arbeitnehmer beschäftigen, deren Tätigkeiten “zum in christlicher Überzeugung geleisteten Dienst am Nächsten” gehören. mitgeteilt von Marcus Bodem Rechtsanwalt Fachanwalt [...]

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