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BAG 08.06.2011 Sozialplan kann Mitarbeiter, die Erwerbsminderungsrente erhalten, von Abfindungsansprüchen ausschließen. Klage über 220000 EUR abgewiesen +++ 08.06.2011
Kategorien: Abfindung, Allgemein, Arbeitsrecht für Arbeitgeber, Arbeitsrecht Kündigung, Betriebsrat Betriebsräte Betriebsratsmitglied, Bundesarbeitsgericht, Geschäftsführer Vorstand, Krankenhäuser Kliniken, Personalberatung |1. Arbeitgeber und Betriebsrat können in einem Sozialplan vereinbaren, dass Arbeitnehmer, die wegen des Bezugs einer befristeten vollen Erwerbsminderungsrente nicht beschäftigt werden und bei denen damit zu rechnen ist, dass ihre Arbeitsunfähigkeit auf nicht absehbare Zeit fortbesteht, keinen Anspruch auf eine Abfindung haben. 2. In einem derartigen Anspruchsausschluss liegt keine unmittelbare Benachteiligung des erwerbsgeminderten Arbeitnehmers [...]
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