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LAG Mainz: fristlose Kündigung des Betriebsratsmitgliedes wegen Kritik an der Unternehmensführung nach Interview im Fernsehen unwirksam 31.08.2011
Kategorien: Arbeitsrecht für Arbeitgeber, Arbeitsrecht Kündigung, Betriebsrat Betriebsräte Betriebsratsmitglied, Bundesarbeitsgericht, Klage Arbeitsgericht, Kündigung betriebsbedingt, Kündigung verhaltensbedingt |In einer nun veröffentlichten Entscheidung hat das LAG Mainz am 08.07.2011 die Unwirksamkeit einer fristlosen Kündigung eines Betriebsratsmitglieds nach dessen Kritik der Unternehmensführung in einem Fernsehinterview bestätigt. Die ordentliche Kündigung wegen der Stilllegung des Betriebes wurde ebenfalls bestätigt. mitgeteilt von Rechtsanwalt Marcus Bodem Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin
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