Arbeitsrecht + Personalberatung Berlin

Marcus Bodem, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Mediator in Berlin

Arbeitsrecht + Personalberatung Berlin

Bei einer Kündigung findet die Sozialauswahl im “gemeinsamen Betrieb mehrerer Unternehmen” statt 28.10.2010

Die 26. Kammer des LAG Berlin-Brandenburg hat in einer Entscheidung vom 07.09.2010 darauf hingewiesen, dass dann wenn mehrere Unternehmen einen gemeinschaftlichen Betrieb bilden, die Sozialauswahl auf den gesamten Betrieb zu erstrecken ist.
Gleichzeitig setzt die Einbeziehung von Arbeitnehmern eines anderen am Gemeinschaftsbetrieb beteiligten Unternehmens ein entsprechendes Direktionsrecht des Arbeitgebers auf Zuweisung der Tätigkeit voraus

Im Ergebnis kann die Auswahl dazu führen, dass der Mitarbeiter im Unternehmen A gekündigt wird und nicht der Mitarbeiter im Unternehmen B und das obwohl beiden einen jeweils anderen Arbeitgeber haben.

Hinweis:
vgl. BAG 24. Februar 2005 – 2 AZR 214/04 – AP Nr. 4 zu § 1 KSchG 1969 Gemeinschaftsbetrieb = NZA 2005, 867 = EzA § 1 KSchG Soziale Auswahl Nr. 59, Rn. 22, 26, 28 der Gründe).

mitgeteilt von Rechtsanwalt Marcus Bodem Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin

Krankenversicherung ist nicht zuständig für die Statusfeststellung, wenn ein Verfahren bereits bei der DRV Bund eingeleitet worden war 27.10.2010

Das Sozialgericht Berlin (S 166 KR 1719/10 ER) weist darauf hin, dass die Einzugsstelle der Sozialversicherung (gesetzliche Krankenversicherung) des Mitarbeiters für die Frage der Statusfeststellung nicht zuständig ist, wenn der Arbeitgeber zuvor bereits einen Statusfeststellungsantrag bei der DRV Bund gestellt hatte.von Rechtsanwalt Marcus Bodem Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin mehr…

+++ Ein Arbeitnehmer hat nur Anspruch auf Bruttolohn, nicht auf Nettolohn nach § 14 II 2 SGB IV wegen illegaler Beschäftigung oder Schwarzarbeit +++ Nichtzulassungsbeschwerde vor dem BAG erfolgreich +++ 27.10.2010

Am 13.10.2010 hat der 5. Senat des BAG (5 AZN 806/10) bestätigt, dass § 14 II 2 SGB IV auf das Arbeitsrecht keine Anwendung findet. Scheitert ein freies Mitarbeiterverhältnis und stellt sich heraus, dass es ein Arbeitsverhältnis war, dann hat der “freie Mitarbeiter” nunmehr als Arbeitnehmer nur einen Anspruch auf Zahlung der Honorare als Bruttogehalt.
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+++ 3 Schrauben darf der Betriebsrat verschenken, ohne dass er mit einer Kündigung rechnen muss +++ 26.10.2010

Die 1. Kammer des Arbeitsgericht Bonn läßt die Kündigung eines Betriebsratsvorsitzenden, der 3 Schrauben seines Arbeitgebers (0,28 €) an einen früheren Kollegen verschenkt hatte, nicht zu. Der Betriebsrat hatte der Kündigung nicht zugestimmt; die erforderliche Zustimmung hat das Arbeitsgericht Bonn nicht ersetzt. Ein Wunder ist das nicht.

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Vereinbarkeit von Beruf und Familie oder wieder nur Gerede !? +++ EU-Parlament verlängert in 1. Lesung vom 20.10.2010 die Mutterschutzfrist auf 20 Wochen +++ ein Beitrag gegen den Wandel der Demographie +++ alle klagen, keiner handelt !!! 22.10.2010

Mindestdauer der Mutterschutzfristen sollen von 14 (6 Wochen vor dem Entbindungstermin und 8 Wochen danach) auf 20 Wochen ausgeweitet werden. Das Gehalt würde weiter gezahlt. Das EU-Parlament will zudem die Kündigung schwangerer Arbeitnehmerinnen vom Beginn der Schwangerschaft bis zum Ablauf von mindestens sechs Monaten nach Beendigung der Mutterschutzfristen verbieten.
Väter sollen einen Anspruch auf bezahlten Vaterschaftsurlaub von mindestens zwei Wochen erhalten.

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LAG Düsseldorf (14 TaBV 24/10) zum gemeinsamen Betrieb von 2 Unternehmen +++ Wichtig für Kündigungen oder Betriebsratswahlen +++ am 25.10. gehts weiter !! 22.10.2010

Wen vertritt der Betriebsrat ? Alle Mitarbeiter im Betrieb und der kann auch von 2 und noch mehr selbständigen Unternehmen gegründet werden, wenn die betrieblichen und personellen Organisationsstrukturen unter einheitlicher Leitung stehen. Ebenso wichtig ist diese Frage bei Kündigungen, denn das Kündigungsschutzgesetz findet auf den “Betrieb” Anwendung und damit nicht nur auf die jur. Person des Unternehmens.

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+++ BDI und BDA: Bachelor kommt angeblich gut in Unternehmen an (www.stifterverband.de)+++ 21.10.2010

In ihrer Pressemitteilung weisen die Verbände (BDI und BDA) darauf hin, dass die Personalvorstände führender Unternehmen “die Bachelor-Welcome-Erklärung 2010″ unterzeichnet haben !!!
Gemeint damit ist, dass die Personaler der Ansicht sind, dass die Umstellung auf die Bachelor-Studiengänge sinnvoll und richtig war. Man darf gespannt sein, wann das auch die Justiz mit der Ausbildung der Juristen erkennt.

In einem Nebensatz von Herrn “Thomas Sattelberger, Personalvorstand der Deutschen Telekom AG” heißt es denn auch (…)”Natürlich gilt es, noch einige Kinderkrankheiten bei der konkreten Ausgestaltung der neuen Studiengänge zu bekämpfen. Zu Recht kritisieren Studierende häufig überfrachtete Lehrpläne oder eine unbefriedigende Prüfungsorganisation. Hier müssen Hochschulen, Studierende, Unternehmen und Politik gemeinsam ansetzen. An der Wirtschaft wird es nicht scheitern – Bachelor sind uns höchst willkommen.“

So ist es! Es reicht eben nicht aus, vorhandene Diplomstudiengänge in Bachelorstudiengänge umzubenennen und im übrigen alles beim Alten zu belassen. Das führt nur zu überfrachteten Studiengängen, genervten Dozenten, überfüllten Kursen und überlasteten Studenten, die ein verschultes Studium so schnell wie möglich durchziehen müssen. Gut wenn man dann Eltern hat, die alles finanzieren und nicht darauf angewiesen ist, das Studium selbst durch Arbeit zu finanzieren.

Positiv: Das berufsbegleitende Studium wird eine größere Rolle spielen. Die Hochschulen sind aufgerufen, die Angebote berufsbegleitender Studiengänge deutlich auszubauen und damit lebenslanges Lernen zu fördern.

Die privaten Hochschulen haben diesen Markt teurer Masterstudiengänge schon lange für sich entdeckt. Mag man davon halten was man will.

von Marcus Bodem Fachanwalt für Arbeitsrecht und Wirtschaftsmediator (M.A.)

+++ Mitarbeiter kann Kundenvertreter als Arschloch bezeichnen +++ Fristlose Kündigung unwirksam ! LAG Schleswig Holstein – 4 Sa 474/09 – +++ 21.10.2010

Augenblicksversagen oder nicht jede Beleidigung rechtfertigt eine fristlose Kündigung Der Einzelfall entscheidet. Das Risiko des Arbeitgebers ist grenzenlos
Die mehrfache Beleidigung mit dem Wort “Arschloch” rechtfertigt nicht unbedingt eine fristlose Kündigung. Die notwendige Interessenabwägung kann zum Ergebnis kommen, dass eine Abmahnung ausreicht.
In der jetzt bekannt gewordenen Entscheidung aus Aprl 2010 wurde dem Arbeitnehmer insbesondere zu Gute gehalten, dass er nicht wusste, wer sein Gegenüber war, obwohl sich dem Arbeitnehmer das im Zuge des Streits hätte aufdrängen müssen.

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LAG Niedersachsen bestätigt Hausverbot für Pressesprecher der Stadtwerke Wolfsburg AG 20.10.2010

Wie jetzt bekannt wurde hat am 13.10.2010 das LAG Niedersachsen die Entscheidung des Arbeitsgerichts Braunschweig vom 31.08.2010 bestätigt und den Antrag auf einstweilige Verfügung zur Weiterbeschäftigung des Pressesprechers abgelehnt. Der Pressesprecher der Stadtwerke Wolfsburg AG wollte seine Weiterbeschäftigung als Betriebsredakteur und die Aufhebung des gegen ihn verhängten Hausverbotes erreichen.

mitgeteilt von Rechtsanwalt Marcus Bodem Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin (siehe auch Pressemitteilung des LAG Niedersachsen
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Schade !!! BAG läßt Frage offen, ob kirchliche Hochschulen an die Bestenauslese gebunden sind 18.10.2010

Nach Art. 33 Abs. 2 GG hat jeder Deutsche nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt (Bewerbungsverfahrensanspruch). Das BAG hat aufgrund des mangelnden Vortrags des Klägers offenlassen (müssen),opb Art. 33 Abs. 2 GG auf Berufungsverfahren für die kirchlichen Einrichtungen überhaupt Anwendung findet. Gleichzeitig hatte das Gericht die Finanzierung der Stellen mit öffentlichen Landesmitteln (nicht mit Kirchenmitteln) betont, so dass zu erwarten ist, dass das BAG Art. 33 II GG auch auf kirchliche Arbeitsverhältnis anwenden wird.
mitgeteilt von Marcus Bodem (Fachanwalt für Arbeitsrecht) Berlin
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