Arbeitsrecht + Personalberatung Berlin

Marcus Bodem, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Mediator in Berlin

Vorsicht vor der Ablehnung der Änderungskündigung 21.12.2009

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Lehnt der Arbeitnehmer die Änderungskündigung ab und setzt er alles auf ein Karte, wenn er nun gegen diese Kündigung klagt, ohne in der Zwischenzeit zu den geänderten Konditionen zu arbeiten, dann hat er vielleicht ein Problem, wenn er den Prozess gegen die Kündigung gewinnt. von Rechtsanwalt Marcus Bodem Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin

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Landesarbeitgericht Berlin-Brandenburg entscheidt immer noch nicht 19.12.2009

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Die ursprünglich für den 18.12.009 erwartete Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin Brandenburg – 9 Sa 2266/09 – wurde aufgehoben und ein Vergleichsvorschlag unterbreitet. Der Vorschlag wurde abgelehnt. Mit einer Entscheidung wird jetzt für Januar 2010 gerechnet. Vielleicht wird aber auch ein neuer Termin anberaumt, weil der Arbeitgeber neue Tatsachen recherchieren und vortragen konnte. von Rechtsanwalt Marcus [...]

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Kein Betriebsübergang, wenn der Erwerber das Betriebskonzept ändert 18.12.2009

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Der zuständige 8. Senat hat klar gestellt, dass ein Betriebsübergang trotz weitgehend übernommener sächlicher Betriebsmittel nicht anzunehmen ist, wenn der Betriebserwerber aufgrund eines veränderten Betriebskonzepts diese Betriebsmittel nur noch teilweise benötigt und nutzt. Dann muß der Betriebserwerber aber erhebliche Änderungen in der Organisation und der Personalstruktur des Betriebes eingeführt haben, sodass in der Gesamtschau keine [...]

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betriebliche Übung und Zustimmung durch dreimaliges Schweigen 17.12.2009

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Wenn der Arbeitgeber freiwillig Zulagen gewährt, dann schafft er ein Vertrauen, wenn er drei mal hintereinander vorbehaltlos zahlt (betriebliche Übung). Will er dieses Vertrauen zerstören, dann muß er “unter Vorbehalt zahlen” oder bei der Einstellung der Zahlungen darauf hinweisen, dass ein “dreimaliges Schweigen” als Zustimmung zu der Änderung der betrieblichen Übung führt. Das gilt für [...]

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Kündigung wegen Krankheit – Eingliederungsmanagement 02.12.2009

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Das Arbeitsgericht Berlin hatte sich zu Beginn des Jahres 2009 (29.01.2009) mit einer Kündigung wegen Krankheit zu beschäftigen und stellte fest, dass der Arbeitgeber ein sogenanntes Eingliederungsmanagement durchführen muß, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass eine Kündigung andernfalls unwirksam ist.

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