8
Schadensersatz bei Kündigung in der Probezeit, wenn es sich um diskriminierende Gründe handelt !!!! LAG Bremen vom 29.06.2010 08.09.2010
Kategorien: Arbeitsrecht für Arbeitgeber, Arbeitsrecht Kündigung, Bundesarbeitsgericht, Geschäftsführer Vorstand, Klage Arbeitsgericht, kündigung arbeitsverhältnis, LAG Berlin Brandenburg, Personalberatung |Arbeitnehmer können auch ohne vorhergehende Kündigungsschutzklage eine Entschädigung geltend machen.§ 2 Abs. 4 AGG wonach für Kündigungen ausschließlich die Bestimmungen zum allgemeinen und besonderen Kündigungsschutz gelten, steht einem Entschädigungsanspruch gem. § 15 Abs. 2 AGG nicht entgegen. Arbeitnehmer müssen daher nicht zunächst gegen die diskriminierende Kündigung Klage erheben, bevor sie eine Entschädigung nach dem AGG [...]
weiterlesen...
