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Arbeitsgericht Berlin: Ecstasy Herstellung und Besitz kostet Angestellten der Polizei den Job 13.05.2011
Kategorien: Arbeitsrecht für Arbeitgeber, Arbeitsrecht Kündigung, fristlose Kündigung Arbeitsverhältnis, Klage Arbeitsgericht, LAG Berlin Brandenburg |Das Arbeitsgericht Berlin – 50 Ca 13388/10 – hat die fristgemäße Kündigung eines Polizeiangestellten im Objektschutz wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz (Herstellung von GHB „liquid ecstasy“ in nicht geringer Menge) als wirksam angesehen Das Arbeitsgericht hat die Kündigung aufgrund des Verdachts dieser Straftat für wirksam angesehen. Ein dringender Verdacht der angeklagten Straftat [...]
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