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LAG Düsseldorf 03.02.2012: Schmiergeldzahlungen an Bankdirektor berechtigen die Bank zur fristlosen Kündigung 07.02.2012
Kategorien: Allgemein, Arbeitsrecht für Arbeitgeber, Arbeitsrecht Kündigung, Bundesarbeitsgericht, fristlose Kündigung Arbeitsverhältnis, Klage Arbeitsgericht, kündigung arbeitsverhältnis, Kündigung personenbedingt, Personalberatung |1. Schmiergeldzahlungen an einen Arbeitnehmer berechtigen den Arbeitgeber – hier eine Bank – zur fristlosen Kündigung. 2.Ab dem Zeitpunkt der ersten wirksamen fristlosen Kündigung besteht dann kein Vergütungsanspruch mehr gegen den Arbeitgeber. 3. Eine Vertragsklausel, wonach eine durch Arbeitsleistung erdiente Tantieme vollständig entfällt, wenn der Arbeitnehmer unterjährig ausscheidet. Ein fristlos gekündigter Arbeitnehmer kann daher grundsätzlich [...]
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